Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Anmeldung und Rücktritt1.1 Anmeldungen zu Veranstaltungen oder Buchung von Leistungen treten durch dieschriftliche Bestätigung der Buchung (auch per Email) in Kraft. Dabei werden zwischen demKunden / Auftraggeber und Team Adventures / Dominique Buchmann (im folgendenVeranstalter genannt) Art, Umfang und Preis einer Leistung schriftlich vereinbart. DerRücktritt von einer Veranstaltung oder anderen Leistungen muss schriftlich erklärt werden.1.2 Bei TeilnehmerInnen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern erforderlich.1.3 Mit der Bestätigung der Buchung erkennt der Auftraggeber die gültigen Geschäftsbedingungen an.1.4 Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter (z.B. bei kurzfristigen witterungsbedingten Ausfällen, Krankheit des Veranstalters etc) wird ein Ersatzprogramm oder Ersatztermin gestellt oder der volle Beitrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. 1.5 Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber besteht Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Entschädigung gestaltet sich wie folgt:Bei mehrtägigen Veranstaltungen / Reisen (Klassenstärkungstage, Schullandheim, Kinder-/ Jugendfreizeiten, Projektwochen, Abeitsgruppen, etc.):bis 6 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 10 % des Leistungspreisesbis 4 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 30 % des Leistungspreisesbis 2 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 40 % des Leistungspreisesbis 1 Woche vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 60 % des Leistungspreisesbis 1 Tag vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 80 % des LeistungspreisesAm Tag der Reise/ der Veranstaltung oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des LeistungspreisesBei Tagesveranstaltungen:Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10 % des LeistungspreisesBis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % des LeistungspreisesBis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 60 % des LeistungspreisesAm Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt 80 % des LeistungspreisesAlternativ können durch den Auftraggeber ohne zusätzliche Gebühren ErsatzteilnehmerInnenfür die Veranstaltung gestellt werden, wenn diese den Bedingungen der Veranstaltungentsprechen.1.6 Bei massivem, sicherheitsgefährdendem Verhalten der TeilnehmerInnen während derVeranstaltung kann diese durch den Veranstalter abgebrochen werden. Die auftretendenKosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Stört der Teilnehmer ungeachtet einerAbmahnung nachhaltig die Durchführung einer Veranstaltung oder verhält er sich grobvertragswidrig, so hat der Veranstalter das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf dieVeranstaltungskosten bleibt dem Veranstalter erhalten, eventuell ersparte Aufwendungenwerden zurückerstattet. Die durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigungbedingten Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.1.7 Sofern die in den jeweiligen Programmen angegebene Mindestteilnehmerzahl nichterreicht wird, kann der Veranstalter die Veranstaltung/ Reise bis zwei Wochen vor Reise-/Veranstaltungsbeginn stornieren. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer umgehend. Derbereits bezahlte Betrag wird in voller Höher zurückerstattet. Weitere Ansprüche desVertragspartners sind ausgeschlossen. 1.8 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungenunserer Angebote. Für Druckfehler oder Schreibfehler auf unseren Webseiten, Prospekten undFlyern kann keine Haftung übernommen werden.2. Zahlungsbedingungen2.1 Bei mehrtägigen Veranstaltungen/ Reisen und bei mehreren Tagesveranstaltungen ist eineAnzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises bei der Buchung fällig. Der Restbetrag mussnach Erhalt der Rechung innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Bei Tagesveranstaltungen muss der Gesamtbetrag am Tag der Veranstaltung bar beglichenwerden oder nach Erhalt der Rechung innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.2.2 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bewirkt keine Auflösung des Vertrages.Ansprüche des Veranstalters bleiben bestehen.3.Haftung3.1 Dominique Buchmann bzw. die Personen, die mit der Durchführung einer Veranstaltung betraut sind, haften nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Für die Anreise zum Veranstaltungsort übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, auch nicht im Rahmen von zwischen den Teilnehmern abgesprochenen Fahrgemeinschaften. Interne Haftungs-vereinbarungen zwischen den Teilnehmern solcher Fahrgemeinschaften bleiben diesen selbst vorbehalten.3.2 Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Materialsorgsam umzugehen.3.3 Für Schäden an persönlichen Gegenständen und Kleidung der TeilnehmerInnenübernimmt der Veranstalter keine Haftung.3.4 Für Schäden, die dem Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung durch dieTeilnehmerInnen zugefügt werden, haftet der Auftraggeber.3.5 Soweit Reisevertragsrecht Anwendung findet, wird unsere Haftung gemäß § 651 BGB aufeinen Höchstbetrag in Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt. Etwaigeweitergehende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.4.Gesundheit und persönliche VoraussetzungAus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Für seinephysische und psychische Eignung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist jede/r Teilnehmer/inselbst verantwortlich. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind beimVeranstalter bei Vertragsschluss anzugeben. Er/sie verpflichtet sich, alle vom Veranstalterhierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Artinfolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisenist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Die Daten werden vertraulichbehandelt. Die Anweisungen der Trainer sind unbedingt zu befolgen.5. Zusätze und Sondervereinbarungen5.1 Die vom Veranstalter vermittelten Floßbau-/ Seiltechniken etc. haben keinenAusbildungscharakter und berechtigen somit nicht zu einer qualifizierten Anwendung überden Kursrahmen hinaus.5.3 Vertragliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeitund wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nachvertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung/ Reise gegenüber demVeranstaltergeltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur geltendgemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nichteinhalten konnte.5.2 Zusätze und Sondervereinbarungen werden zwischen den Vertragspartnern abgesprochenund schriftlich festgehalten.6.GerichtsstandDer Gerichtsstand ist Ettenheim.7.UrheberschutzWir weisen darauf hin, dass die Nutzung und/oder Umsetzung unserer Teilnehmerunterlagen und Konzepte und/oder einer Darstellung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausschließlich durch uns oder mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen darf.8.DatenschutzPersonenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Kursteilnahme vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.9. Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einiger Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages.Stand: Freiburg den 12.4.2018