Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Anmeldung und Rücktritt1.1 Anmeldungen zu Veranstaltungen oder Buchung von Leistungen treten durch die schriftliche Bestätigung der Buchung (auch per Email) in Kraft. Dabei werden zwischen dem Kunden / Auftraggeber und Team Adventures / Dominique Buchmann (im folgenden Veranstalter genannt) Art, Umfang und Preis einer Leistung schriftlich vereinbart. Der Rücktritt von einer Veranstaltung oder anderen Leistungen muss schriftlich erklärt werden.1.2 Bei TeilnehmerInnen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern erforderlich.1.3 Mit der Bestätigung der Buchung erkennt der Auftraggeber die gültigen Geschäftsbedingungen an.1.4 Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter (z.B. bei kurzfristigen witterungsbedingten Ausfällen, Krankheit des Veranstalters etc) wird ein Ersatzprogramm oder Ersatztermin gestellt oder der volle Beitrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. 1.5 Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber besteht Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Entschädigung gestaltet sich wie folgt:Bei mehrtägigen Veranstaltungen / Reisen (Klassenstärkungstage, Schullandheim, Kinder-/ Jugendfreizeiten, Projektwochen, Abeitsgruppen, etc.):bis 6 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 10 % des Leistungspreisesbis 4 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 30 % des Leistungspreisesbis 2 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 40 % des Leistungspreisesbis 1 Woche vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 60 % des Leistungspreisesbis 1 Tag vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 80 % des LeistungspreisesAm Tag der Reise/ der Veranstaltung oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des LeistungspreisesBei Tagesveranstaltungen:Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10 % des LeistungspreisesBis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % des LeistungspreisesBis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 60 % des LeistungspreisesAm Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt 80 % des LeistungspreisesAlternativ können durch den Auftraggeber ohne zusätzliche Gebühren ErsatzteilnehmerInnen für die Veranstaltung gestellt werden, wenn diese den Bedingungen der Veranstaltung entsprechen.1.6 Bei massivem, sicherheitsgefährdendem Verhalten der TeilnehmerInnen während der Veranstaltung kann diese durch den Veranstalter abgebrochen werden. Die auftretenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Stört der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Veranstaltung oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat der Veranstalter das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf die Veranstaltungskosten bleibt dem Veranstalter erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet. Die durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingten Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.1.7 Sofern die in den jeweiligen Programmen angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter die Veranstaltung/ Reise bis zwei Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn stornieren. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer umgehend. Der bereits bezahlte Betrag wird in voller Höher zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. 1.8 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Angebote. Für Druckfehler oder Schreibfehler auf unseren Webseiten, Prospekten und Flyern kann keine Haftung übernommen werden.2. Zahlungsbedingungen2.1 Bei mehrtägigen Veranstaltungen/ Reisen und bei mehreren Tagesveranstaltungen ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises bei der Buchung fällig. Der Restbetrag muss nach Erhalt der Rechung innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Bei Tagesveranstaltungen muss der Gesamtbetrag am Tag der Veranstaltung bar beglichen werden oder nach Erhalt der Rechung innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.2.2 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Ansprüche des Veranstalters bleiben bestehen.3.Haftung3.1 Dominique Buchmann bzw. die Personen, die mit der Durchführung einer Veranstaltung betraut sind, haften nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Für die Anreise zum Veranstaltungsort übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, auch nicht im Rahmen von zwischen den Teilnehmern abgesprochenen Fahrgemeinschaften. Interne Haftungs-vereinbarungen zwischen den Teilnehmern solcher Fahrgemeinschaften bleiben diesen selbst vorbehalten.3.2 Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.3.3 Für Schäden an persönlichen Gegenständen und Kleidung der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.3.4 Für Schäden, die dem Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung durch die TeilnehmerInnen zugefügt werden, haftet der Auftraggeber.3.5 Soweit Reisevertragsrecht Anwendung findet, wird unsere Haftung gemäß § 651 BGB auf einen Höchstbetrag in Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt. Etwaige weitergehende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.4.Gesundheit und persönliche VoraussetzungAus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Für seine physische und psychische Eignung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist jede/r Teilnehmer/in selbst verantwortlich. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind beim Veranstalter bei Vertragsschluss anzugeben. Er/sie verpflichtet sich, alle vom Veranstalter hierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Die Daten werden vertraulich behandelt. Die Anweisungen der Trainer sind unbedingt zu befolgen.5. Zusätze und Sondervereinbarungen5.1 Die vom Veranstalter vermittelten Floßbau-/ Seiltechniken etc. haben keinen Ausbildungscharakter und berechtigen somit nicht zu einer qualifizierten Anwendung über den Kursrahmen hinaus.5.3 Vertragliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung/ Reise gegenüber demVeranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.5.2 Zusätze und Sondervereinbarungen werden zwischen den Vertragspartnern abgesprochen und schriftlich festgehalten.6.GerichtsstandDer Gerichtsstand ist Ettenheim.7.UrheberschutzWir weisen darauf hin, dass die Nutzung und/oder Umsetzung unserer Teilnehmerunterlagen und Konzepte und/oder einer Darstellung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausschließlich durch uns oder mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen darf.8.DatenschutzPersonenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Kursteilnahme vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.9. Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einiger Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages.Stand: Freiburg den 12.4.2018