Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung und Rücktritt  1.1 Anmeldungen zu Veranstaltungen oder Buchung von Leistungen treten durch die  schriftliche Bestätigung der Buchung (auch per Email) in Kraft. Dabei werden zwischen dem  Kunden / Auftraggeber und Team Adventures / Dominique Buchmann (im folgenden  Veranstalter genannt) Art, Umfang und Preis einer Leistung schriftlich vereinbart. Der  Rücktritt von einer Veranstaltung oder anderen Leistungen muss schriftlich erklärt werden.  1.2 Bei TeilnehmerInnen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern erforderlich. 1.3 Mit der Bestätigung der Buchung erkennt der Auftraggeber die gültigen Geschäftsbedingungen an. 1.4 Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter (z.B. bei kurzfristigen witterungsbedingten Ausfällen, Krankheit des Veranstalters etc) wird ein Ersatzprogramm oder Ersatztermin gestellt oder der volle Beitrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. 1.5 Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber besteht Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Entschädigung gestaltet sich wie folgt: Bei mehrtägigen Veranstaltungen / Reisen (Klassenstärkungstage, Schullandheim, Kinder-/ Jugendfreizeiten, Projektwochen, Abeitsgruppen,  etc.): bis 6 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 10 % des Leistungspreises bis 4 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 30 % des Leistungspreises bis 2 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 40 % des Leistungspreises bis 1 Woche vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 60 % des Leistungspreises bis 1 Tag vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn 80 % des Leistungspreises Am Tag der Reise/ der Veranstaltung oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Leistungspreises Bei Tagesveranstaltungen:    Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Leistungspreises  Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % des Leistungspreises  Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 60 % des Leistungspreises  Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt 80 % des Leistungspreises Alternativ können durch den Auftraggeber ohne zusätzliche Gebühren ErsatzteilnehmerInnen  für die Veranstaltung gestellt werden, wenn diese den Bedingungen der Veranstaltung  entsprechen.  1.6 Bei massivem, sicherheitsgefährdendem Verhalten der TeilnehmerInnen während der  Veranstaltung kann diese durch den Veranstalter abgebrochen werden. Die auftretenden  Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Stört der Teilnehmer ungeachtet einer  Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Veranstaltung oder verhält er sich grob  vertragswidrig, so hat der Veranstalter das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf die  Veranstaltungskosten bleibt dem Veranstalter erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen  werden zurückerstattet. Die durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung  bedingten Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.    1.7 Sofern die in den jeweiligen Programmen angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht  erreicht wird, kann der Veranstalter die Veranstaltung/ Reise bis zwei Wochen vor Reise-/  Veranstaltungsbeginn stornieren. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer umgehend. Der  bereits bezahlte Betrag wird in voller Höher zurückerstattet. Weitere Ansprüche des  Vertragspartners sind ausgeschlossen.   1.8 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen  unserer Angebote. Für Druckfehler oder Schreibfehler auf unseren Webseiten, Prospekten und  Flyern kann keine Haftung übernommen werden.    2. Zahlungsbedingungen  2.1 Bei mehrtägigen Veranstaltungen/ Reisen und bei mehreren Tagesveranstaltungen ist eine  Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises bei der Buchung fällig. Der Restbetrag muss  nach Erhalt der Rechung innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.     Bei Tagesveranstaltungen muss der Gesamtbetrag am Tag der Veranstaltung bar beglichen  werden oder nach Erhalt der Rechung innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.    2.2 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bewirkt keine Auflösung des Vertrages.  Ansprüche des Veranstalters bleiben bestehen.  3.Haftung 3.1 Dominique Buchmann bzw. die Personen, die mit der Durchführung einer Veranstaltung betraut sind, haften nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Für die Anreise zum Veranstaltungsort übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, auch nicht im Rahmen von zwischen den Teilnehmern abgesprochenen Fahrgemeinschaften. Interne Haftungs-vereinbarungen zwischen den Teilnehmern solcher Fahrgemeinschaften bleiben diesen selbst vorbehalten.   3.2 Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material  sorgsam umzugehen.  3.3 Für Schäden an persönlichen Gegenständen und Kleidung der TeilnehmerInnen  übernimmt der Veranstalter keine Haftung.  3.4 Für Schäden, die dem Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung durch die  TeilnehmerInnen zugefügt werden, haftet der Auftraggeber.  3.5 Soweit Reisevertragsrecht Anwendung findet, wird unsere Haftung gemäß § 651 BGB auf  einen Höchstbetrag in Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt. Etwaige  weitergehende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.  4.Gesundheit und persönliche Voraussetzung  Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Für seine  physische und psychische Eignung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist jede/r Teilnehmer/in  selbst verantwortlich. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind beim  Veranstalter bei Vertragsschluss anzugeben. Er/sie verpflichtet sich, alle vom Veranstalter  hierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art  infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen  ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Die Daten werden vertraulich  behandelt. Die Anweisungen der Trainer sind unbedingt zu befolgen.    5. Zusätze und Sondervereinbarungen  5.1 Die vom Veranstalter vermittelten Floßbau-/ Seiltechniken etc. haben keinen  Ausbildungscharakter und berechtigen somit nicht zu einer qualifizierten Anwendung über  den Kursrahmen hinaus.  5.3 Vertragliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit  und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach  vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung/ Reise gegenüber demVeranstalter  geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur geltend  gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht  einhalten konnte.  5.2 Zusätze und Sondervereinbarungen werden zwischen den Vertragspartnern abgesprochen  und schriftlich festgehalten.  6. Gerichtsstand  Der Gerichtsstand ist Ettenheim.    7.Urheberschutz Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung und/oder Umsetzung unserer Teilnehmerunterlagen und Konzepte und/oder einer Darstellung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausschließlich durch uns oder mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen darf. 8.Datenschutz Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Kursteilnahme vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 9. Salvatorische Klausel  Die Unwirksamkeit einiger Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages. Stand: Freiburg den 12.4.2018